Vertragsrecht
Ob im Transaktionsrecht, im Immobilien-, Photovoltaik- oder Arbeitsrecht - das Vertragsrecht ist omnipräsent und wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte immer bedeutender.
Vorgaben zum Vertragsrecht
Das Vertragsrecht regelt die Grundlagen für Verträge zwischen Parteien. Zwar ist das Vertragsrecht grundsätzlich von Privatautonomie geprägt. In den letzten Jahrzehnten wurde der Anwendungsbereich des AGB-Rechts durch den Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte jedoch wesentlich ausgedehnt, um primär zwischen Unternehmen und Verbrauchern bestehende Informationsasymmetrien auszugleichen.
Während ein Unternehmen seine allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig prüfen kann, bevor es diese in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle verwendet, ist dies einem Verbraucher, der eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäfte abschließt, nicht zuzumuten. Um die bestehende Informationsasymmetrie auszugleichen, wurden zunehmend strengere Vorgaben an die Einbeziehung und die Wirksamkeit von AGB-Klauseln ins Gesetz aufgenommen.
Folgen der vertragsrechtlichen Vorgaben
Das Nichteinhalten der benannten Vorgaben kann gravierende Konsequenzen haben. Viele zentrale Vertragsbestimmungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr halten der strengen AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB nicht stand und sind unwirksam, selbst wenn sie in der Branche üblich sind. Das gilt insbesondere für Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen, Vertragsstrafen, Laufzeitklauseln, Rücktritts- und Kündigungsregeln, Verzugsklauseln, Regelungen zur Veränderung der Beweislast, Verjährungsregeln, Änderungsvorbehalte u.v.m.
Schadensvorbeugung
Viele Unternehmen vernachlässigen Vorkehrungen zur Schadensvorbeugung, weil sie darauf vertrauen, dass ihre Haftungsbegrenzungen bzw. -ausschlüsse wirksam sind. Tatsächlich ist die Vertragsbestimmung aber oftmals unwirksam und der Unternehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Andererseits akzeptieren Unternehmen oft die Konsequenzen nachteiliger Vertragsbestimmungen wie zum Beispiel Vertragsstrafen, obwohl diese gar nicht wirksam sind. Oder sie versäumen, den entstandenen Schaden in voller Höhe geltend zu machen. Zudem ist vielen Unternehmen nicht bewusst, dass die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen kann.
Risikomanagement
Das führt auch im Risikomanagement und der Bilanzierung zu starker Rechtsunsicherheit. Was passiert zum Beispiel mit der handelsrechtlichen Rückstellungspflicht, wenn die Vertragsklausel, auf der die ungewissen Verbindlichkeiten beruhen, der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht standhält und unwirksam ist?
Vertragsgestaltung
Im Rahmen unserer Beratungspraxis in Großkanzlei und Konzernrechtsabteilungen haben wir bereits Verträge bis 100 Mio. EUR erstellt, geprüft und optimiert und sind damit äußerst versiert auf die Gestaltung rechtswirksamer Wirtschaftsverträge sowie auf die Identifizierung unwirksamer AGB-Klauseln – sowohl im B2C als auch im B2B-Bereich.
Dann nehmen Sie gerne noch heute die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung durch einen unserer Anwälte für Vertragsrecht in Anspruch.