Immobilienrecht
Als Kanzlei für Immobilienrecht und insbesondere -transaktionen in Frankfurt am Main sind wir auf die Strukturierung des An- und Verkaufs von Immobilien, die Optimierung von Kaufverträgen und Aufwertungsstrategien spezialisiert.
Unser Ansatz: Eine Beratung über den Tellerrand hinaus. Wir möchten die Belange unserer Mandanten vollumfänglich verstehen. Daher kennen wir nicht nur die immobilienrechtlichen Feinheiten, sondern sind auch selbst als Immobilieninvestoren tätig. Gerne geben wir daher auch praktische Tipps von Investor zu Investor rund um die Themen Standortwahl, Objektakquise, Finanzierung, Vermietung, Kaufvorgang und Betrieb, Bestandsaufbau, Co-Investments u.v.m.
Unsere typischen Mandanten reichen vom Eigennutzer über Kapitalanleger bis hin zu privaten und institutionellen Investoren.
Strukturierung, Steuern, Nachfolge, Schutz
Mit unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise und der Kenntnis einer Vielzahl steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten finden wir für jedes Vorhaben die Rechtsform, die am besten zu Ihren Zielen passt. Hierbei sind regelmäßig Ihre Investment-Strategie wie Buy & Hold, Fix & Flip, Renditeimmobilien oder A-Lage Immobilien, Einzelinvestment oder Joint-Venture und Exit-Strategie sowie Aspekte der Übertragung auf Ehegatten und Kinder (z.B. zur Nutzung des Grundfreibetrages) von besonderer Bedeutung. Nachdem Sie die passende Strukturentscheidung gefällt haben, können Sie deren Errichtung uns überlassen. Ob Holding mit vermögensverwaltender und/oder operativer GmbH, Co-Investment, Joint-Venture, Erwerb ins Privatvermögen oder in eine Stiftung, wir erstellen die passende Struktur für Ihr Vorhaben.
Minimierung von Risiken durch eine umfassende Due Diligence Prüfung vor dem Ankauf
Wir prüfen die gesamte Transaktionsdokumentation vom Kaufvertragsentwurf über Grundbuchauszüge, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Teilungserklärungen und bestehende Mietverträge und identifizieren Risiken wie z.B. fehlerhafte Angaben zur Wohnfläche im Exposé oder von Schwarzbauten und klären unsere Mandanten über rechtlich nachteilige Mietverträge auf. Im transaktionsrechtlichen Kontext sind wir in Folge unzähliger und speziell zur Prävention von Wirtschaftskriminalität durchgeführter Due Diligence Prüfungen extrem versiert in der Identifizierung und Eliminierung von Ankaufsrisiken.
Erhöhung der Chancen, die sich aus dem Immobilienerwerb ergeben können
Hierzu gehört beispielsweise die Nutzung bestehender Steuervorteile bei der Transaktion und im laufenden Betrieb sowie Ausschöpfung des Verhandlungsspielraumes bei der Kaufpreisverhandlung durch die Offenlegung wertmindernder Umstände, die in der Due Diligence Prüfung identifiziert wurden.
Kostenoptimierung
Optimierung der Kaufnebenkosten für Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer oder Makler beispielsweise durch die Identifikation der von der Rechtsprechung als bewegliche Wirtschaftsgüter anerkannten und im Kaufpreis enthaltenen Gegenstände, die weder beurkundungs- noch grunderwerbssteuerpflichtig sind.
Bestandsentwicklung
Beratung zu Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung von Bestandsimmobilien wie Mehrfamilienhäusern und Wohn- und Geschäftshäusern und deren Umsetzung beispielsweise mittels Durchführung von Mieterhöhungen oder Beratung zu Sondervermietungsmodellen.