Photovoltaikanlagenrecht
Lindenfels legal ist eine auf erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik spezialisierte Kanzlei aus Frankfurt am Main. Wir verfügen über eine besondere Branchenexpertise im Bereich der erneuerbaren Energien.
Unsere Beratung ist von einem ausgeprägten wirtschaftlichen und technischen Verständnis geprägt und fundiert auf einer Expertise, die wir als Syndikusrechtsanwälte, Rechtsabteilungsleiter, Head of M&A in der Photovoltaikindustrie sowie in spezialisierten Boutiquen erworben und in denen wir bereits zahlreiche Branchengrößen erfolgreich begleitet haben.
Zu unseren typischen Mandanten gehören u.a.:
Investoren und Anlagenbetreiber
Aufteiler
Projektierer
Verbände
Großgrundbesitzer
Expertise im Photovoltaikrecht
Schnell und versiert stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen zu Projekten, Transaktionen und Ihrem laufenden Geschäftsbetrieb zur Seite. Unsere Expertise im Photovoltaikrecht hat sich im Rahmen der Begleitung von Projekten und Transaktionen auf dem Markt der erneuerbaren Energien in Deutschland und fast 15 weiteren Ländern Europas, des Nahen Ostens, Afrikas, Asiens, Nord- und Südamerikas aufgebaut.
Von der Vorprüfung bis zur laufenden Wartung
Wir unterstützen unsere Mandanten beginnend bei der der Vorprüfung, der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung, der Legal und Tax Due Diligence über die Vertragsgestaltung und -verhandlung, die Finanzierung, die Gestaltung der Sicherheiten und das Projektmanagement bis zur Abnahme der Anlage und ihrer Übertragung (Closing) sowie der Betriebsführung und Wartung.
Erstellung und Optimierung von Verträgen
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bei der Prüfung, Gestaltung, Erstellung und Optimierung sämtlicher Vertragstypen, die in der Photovoltaikbranche vorkommen. Hierzu gehören u.a.:
- Pachtverträge über Dach- oder Freiflächen
- Kaufverträge mit Projektgesellschaften
- Absicherung von Ratenzahlungen durch adäquate Kreditsicherheiten
- Strukturierung und Optimierung von Aufteilerprojekten
- Verträge mit Generalunternehmern und Subunternehmern
- Erstellung und Prüfung kaufmännischer Verwaltungsverträge und technischer Betriebsführungsverträge („Operation and Maintainance – O&M“)
- Absicherung von Nutzungsrechten über Dienstbarkeiten
- Engineering, Procurement and Construction-Verträge („EPC-Verträge“)
- Strombezugsvereinbarungen („Power Purchase Agreements – PPA“)
- internationale Lieferverträge
- Finanzierungsverträge
Gerichtliche und außergerichtlich Unterstützung
Wir unterstützen unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich u.a. bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Mängelansprüchen, der Abwicklung komplexer Bauschadensfälle und übernehmen das Claim Management.