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Arbeitsrecht

Beratung zu allen Aspekten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich Vertragsanpassungen, Compliance, Konfliktlösung, Kündigungen und Scheinselbstständigkeit. Spezielle Beratung für Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände.

Als Kanzlei für Startups und mittelständische Unternehmen beraten wir zu allen Aspekten Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Unser besonderer Fokus liegt auf den arbeitsrechtlichen Aspekten bei Unternehmensverkauf, M&A und Nachfolge.

Zu unseren Mandanten gehören Arbeitgeber, Angestellte, Manager, Geschäftsführer und Vorstände sowie Venture Capital oder Private-Equity-Investoren.

Kanzlei für Arbeitsrecht Frankfurt

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei u.a.:


Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Erstellung, Prüfung und Optimierung von Arbeitsverträgen unter Beachtung diverser Punkte, die in der Praxis leider oft falsch gemacht werden:

  • Anpassung von Arbeitsverträgen an neue Vorgaben nach Reformen im Arbeitsrecht
  • Vereinbarung von Arbeitszeit und Überstunden und die Umsetzung der neusten Rechtsprechung zur Zeiterfassung, Lohn und Nebenleistungen sowie steuerrechtlich wirksamer variabler Vergütungsbestandteile
  • Aufnahme von Regelungen zum Arbeitsort, insbesondere wichtiger Regeln zum Homeoffice
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Pausenzeiten, Arbeitszeiten und Feiertags- oder Wochenendarbeit
  • Vereinbarung wirksamer Kündigungsfristen sowie Einhaltung wichtiger Formalien beim Arbeitsvertrag
  • Wettbewerbsverbote, Kundenschutzklauseln und Mitarbeiterschutzklauseln vor allem für Führungskräfte und Leistungsträger
  • Geheimhaltungsvereinbarungen und Datenschutz sowie Regelung von IP/IT- und Urheberrechten

Weitere Leistungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

  • Erstellung und Prüfung von Compliance-Vorgaben und Weisungen im Hinblick auf Arbeitsplatz und -zeit, z.B. Arbeitskleidung, Vorgehen bei festgestellten Fehlern intern, Einhaltung von Vorgaben der DSGVO, Einrichtung eines Hinweisgebersystems nach gesetzlichen Vorgaben, Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben wie z.B. dem Lieferkettengesetz
  • Beratung und Begleitung bei Problemen mit Arbeitnehmern, Begleitung von Gesprächen in Form von Mediation, Verfassen von Abmahnungen und rechtssicherer Umgang bei Hinweisen auf strafrechtliche Vorwürfe
  • Kündigungen: Beratung zu Kündigungsgründen und zur Sozialauswahl, Erstellung rechtswirksamer Kündigungsschreiben unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorgaben, Verteidigung in Kündigungsschutzklagen, Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Vermeidung von Scheinselbstständigkeit: Risikobewertung und Beratung zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit

Arbeitsrecht für Angestellte

Prüfung von Arbeitsverträgen auf nachteilige Klauseln z.B. zu Überstunden, Wettbewerbsverboten, Befristungen, Weisungen von Arbeitgebern; Verteidigung gegen Kündigungen, Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Vorstände

Prüfung und Optimierung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Beratung von Gesellschafter-Geschäftsführern zu steuerlichen und haftungsrechtlichen Aspekten, Aufklärung über bestehende Haftungsrisiken und Beratung zu Strategien zur Haftungsvermeidung, Prüfung, Verhandlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen, Prüfung der Wirksamkeit von Wettbewerbsverbotsklauseln.

Als Wirtschaftsrechtskanzlei liegt ein besonderer Fokus auf den arbeitsrechtlichen Aspekten bei Unternehmenstransaktionen und Betriebsübergängen. Im Zusammenhang mit dem Übergang von Arbeitsverhältnissen identifizieren wir Mitarbeiter, Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag, bestehende Aufklärungspflichten des Arbeitgebers und Widerspruchsrechte der Arbeitnehmer, Haftungsfragen sowie die Aspekte im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge.

Weiterhin beraten wir zu allen Aspekten im Zusammenhang mit Kündigungen bei einem Betriebsübergang und klären über die kollektivarbeitsrechtlichen Besonderheiten bei Transaktionen auf.


Sie haben ein Anliegen im Arbeitsrecht? Dann müssen wir uns kennenlernen!

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